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Bericht·Bundesfinanzen und Steuern·Dokumentenbefund

Urteil 9C_680/2025 vom 27. August 2026

· Bundesklar Redaktion

In Abwägung der drei theoretisch denkbaren Möglichkeiten ist dem Abstellen auf das Verfügungsgeschäft der Vorzug zu geben. Auch wenn - im Bereich des Verpflichtungsgeschäfts - «Nutzen und Gefahr» in Art. 220 OR eine spezielle Regelung erfahren haben, so ändert dies nichts daran, dass der Erwerber mit dem Abschluss des Verfügungsgeschäfts zum «neuen» Eigentümer wird und dadurch über das dingliche Vollrecht verfügt, auf das es im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen ankommt. [...] Der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (Art. 3 lit. d Ziff. 1 MWSTG) ist unumstösslich am zivilrechtlichen Übergang des Eigentums (Art. 656 in Verbindung mit Art. 971 ZGB) festzumachen.

Quellen

  1. Urteil 9C_680/2025 vom 27. August 2026