BundesklarJournal

Schweizer Bundespolitik, quellengebunden und politisch neutral.

ArchivDieser Beitrag steht im Archiv und ist nicht mehr Teil des aktuellen Journals.

Bericht·Soziales und Gesundheit·Dokumentenbefund

26.7746 – Welche Kompetenz hat das BAG nach Art. 40 Abs. 5 SpoFöV?

· Bundesklar Redaktion

Art. 40 Abs. 5 SpoFöV ermächtigt das BAG zu Programmen und Projekten der Bewegungsförderung zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten. Ist im Rahmen der Strategie 2040 eine Änderung dieser Zuständigkeit vorgesehen? Falls ja: welche Aufgabe soll künftig welcher Bundesstelle zugewiesen werden?

Quellen

  1. 26.7746 – Welche Kompetenz hat das BAG nach Art. 40 Abs. 5 SpoFöV?