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Bericht·Soziales und Gesundheit·Dokumentenbefund
26.7746 – Welche Kompetenz hat das BAG nach Art. 40 Abs. 5 SpoFöV?
Art. 40 Abs. 5 SpoFöV ermächtigt das BAG zu Programmen und Projekten der Bewegungsförderung zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten. Ist im Rahmen der Strategie 2040 eine Änderung dieser Zuständigkeit vorgesehen? Falls ja: welche Aufgabe soll künftig welcher Bundesstelle zugewiesen werden?