Bereits im September 2020 hat das Parlament der Auffangeinrichtung BVG befristet das Recht eingeräumt, Gelder in einer Negativzinsumgebung unter gewissen Bedingungen beim Bund anzulegen. Diese Regelung wurde einmal verlängert und läuft im September 2027 aus. Da die Zinsen erneut tief und teilweise bereits wieder negativ sind, soll die Auffangeinrichtung bei einem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank SNB von 0 Prozent oder tiefer erneut die Möglichkeit erhalten, maximal 10 Milliarden Franken beim Bund zinslos anzulegen. Sie kann dies nur in Anspruch nehmen, falls ihr Deckungsgrad unter 103 Prozent fällt. Die entsprechende Gesetzesänderung soll auf 6 Jahre befristet werden.
In der Vernehmlassung war die Zustimmung zur Vorlage deutlich; 36 von 38 Stellungnahmen unterstützen sie als Ganzes. Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung an seiner Sitzung vom 2. September 2026 zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.