Das Rundschreiben 2016/7 "Video- und Online-Identifizierung" gibt die Praxis der FINMA hinsichtlich der Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle wieder. Mit der vorliegenden Teilrevision werden insbesondere die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) sowie die damit verbundene Einführung des elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) berücksichtigt. Namentlich kann die E-ID bei der digitalen Eröffnung von Kundenbeziehungen nach GwG zur Identifizierung verwendet werden. Nebst weiteren punktuellen Anpassungen werden Identifizierungsdokumente mit einem QR-Code (z.B. der schweizerische Führerausweis) denjenigen mit MRZ (Machine Readable Zone) gleichgestellt.

Zur Teilrevision des Rundschreibens wurde eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die FINMA hat mehrere Anliegen aus der Anhörung berücksichtigt und im Rundschreiben umgesetzt. Im Konkreten wird neu die Liveness Detection als zusätzliches Sicherheitselement bei der Online-Identifizierung vorgesehen, um den steigenden Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologien (insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz) Rechnung zu tragen. Des Weiteren werden digitale Verfahren, die die Vertragspartei und deren Infrastruktur zuverlässig einem Wohnsitz zuordnen, für die Wohnsitzprüfung im Rahmen der Online-Identifizierung zugelassen.

Die Änderungen treten per 1. November 2026 in Kraft.

Quelle

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, 8. Oktober 2026: FINMA verabschiedet teilrevidiertes Rundschreiben 2016/7 «Video- und Online-Identifizierung». https://www.finma.ch/de/news/2026/10/20261008-mm-video-und-onlineid/