Verbesserung der Zivilschutzbestände: Bundesrat setzt Gesetz und die Ausführungsbestimmungen per 2027 in Kraft
Zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz hat das Parlament am 21. März 2025 die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) verabschiedet. Darin wird insbesondere festgehalten, dass Zivildienstpflichtige verpflichtet werden, einen Teil ihres Zivildienstes in einer Zivilschutzorganisation zu leisten. Die Umsetzung dieser Revision erfordert eine Anpassung mehrerer Verordnungen. Diese Änderungen sind grösstenteils organisatorischer sowie administrativer Natur und betreffen in erster Linie die Kantone. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 diese Verordnungsanpassungen gutgeheissen und diese sowie auch das teilrevidierte BZG per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.