Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die Lausanner Baubewilligung ab.
Waldgrenze
Eine neue Feststellung der Waldgrenze erfolgt nicht, weil sich die tatsächlichen Verhältnisse seit 2006 nicht wesentlich verändert haben.
Ortsbild
Die Beurteilung der Einordnung des Projekts im ISOS-Perimeter wird nicht als willkürlich erachtet.
Kosten
Den Beschwerdeführenden werden Gerichtskosten von 4'000 Franken sowie eine Parteientschädigung von 4'000 Franken auferlegt.
Quelle
Bundesgericht, Urteil 1C_518/2025 vom 14. August 2026, publiziert am 10. September 2026.