Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wie beurteilt er heute die Tatsache, dass für Abgeltungen an die Standortregion eines geologischen Tiefenlagers weiterhin keine gesetzliche Grundlage besteht und die Entsorgungspflichtigen rechtlich nicht verpflichtet sind, solche Abgeltungen zu leisten? Hält er an seiner Einschätzung im Bericht vom 7. Oktober 2015 zum Postulat 13.3286 fest, wonach eine gesetzliche Regelung nicht notwendig sei? Falls ja, wie begründet er dies angesichts des inzwischen konkretisierten Standortvorschlags, der eingereichten Rahmenbewilligungsgesuche und der anlaufenden Abgeltungsverhandlungen? Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass eine Standortregion einen besonderen Beitrag zur Lösung einer gesetzlich geregelten nationalen Aufgabe leisten soll, ihr Anspruch auf eine Abgeltung dafür jedoch nicht rechtlich abgesichert ist -wohl aber im Sachplanverfahren vorgesehen ist? Welche Folgen hätte es, wenn die Entsorgungspflichtigen keine Abgeltung leisten oder die Verhandlungen ohne Einigung beendet würden? Sieht er Bedarf, Grundsätze für eine transparente, generationengerechte und langfristig der Standortregion zugutekommende Verwendung und Bewirtschaftung gesetzlich zu verankern? Welche Möglichkeiten sieht er, im Kernenergiegesetz einen Anspruch auf angemessene Abgeltungen und einen Auffangmechanismus bei gescheiterten Verhandlungen zu schaffen, ohne die Aushandlung von Höhe, Verteilung und konkreter Verwendung vorwegzunehmen?