Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) nimmt Aufgaben des Bundes wahr. Das Gesetz gesteht ihr dabei eine grosse Unabhängigkeit zu. So ist sie als «autonome» Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und nicht Teil der Bundesverwaltung. Allerdings steht die Suva unter der Oberaufsicht des Bundesrates. Aufgrund dieser einzigartigen Organisationsform und der gleichzeitig grossen Bedeutung der Suva für die Versicherten und die Schweizer Wirtschaft untersuchte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) die Regelungen der Oberaufsicht des Bundes über die Suva und ihre Anwendung in der Praxis unter den Aspekten der Zweck- und Rechtmässigkeit. In ihrem Bericht richtet die Kommission fünf Empfehlungen an den Bundesrat. Sie stützt sich dabei auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) und ein dazugehöriges Rechtsgutachten .