Er ist daher aufzuheben und die Verfügung der IV-Stelle zu bestätigen.
Bericht·Soziales und Gesundheit·Dokumentenbefund
Bundesgericht bestätigt Hilflosenentschädigung ab Mai 2023
Folglich kann der beschwerdeführenden IV-Stelle mangels ausreichender Feststellungen oder Anhaltspunkte, die darauf hätten schliessen lassen, dass eine Hilflosenentschädigung in Betracht kommen könnte, nicht vorgeworfen werden, [...] den Anspruch auf diese Leistung im Jahr 2018 nicht geprüft zu haben. [...] Der angefochtene Entscheid verstösst gegen Bundesrecht.