Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament, den Kredit Wald für 2027 um 17,5 Millionen Franken aufzustocken. Ab 2028 soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt werden, jährlich zusätzliche Mittel in gleicher Höhe zu beantragen. Zusätzlich sollen die Mittel für die Betriebshilfe nach Artikel 78 ff. des Landwirtschaftsgesetzes im Jahr 2026 einmalig um 54 Millionen Franken erhöht werden. Mit diesen zinslosen Krediten unterstützt der Bund die landwirtschaftlichen Betriebe dabei, durch die Trockenheit verursachte Liquiditätsengpässe zu überbrücken.