Für die Umsetzung sollen die Kantone zuständig bleiben. Künftig sollen die Beherbergenden die Meldung den Behörden auch elektronisch und ohne Unterschrift des Gastes übermitteln können. In diesem Fall müssen die Beherbergenden prüfen, ob die Daten des Gastes dem vorgelegten Ausweispapier entsprechen. Die digitale Lösung für das Meldewesen soll auf der Plattform EasyGov umgesetzt werden. Das soll es den Kantonen ohne digitales Meldesystem erleichtern, den Beherbergungsbetrieben die digitale Meldung der Gästedaten zu ermöglichen. Kantonen mit bereits etablierten und gut funktionierenden digitalen Meldesystemen können diese weiter nutzen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. November 2026.