Dies betrifft Mütter, Väter, die Ehefrau der Mutter, Adoptiveltern sowie Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen. Die Kinderzulage wird hingegen aufgehoben, da ihre Funktion heute durch die Familienzulagen erfüllt wird.
Bericht·Soziales und Gesundheit·Dokumentenbefund
Angleichung der Erwerbsersatzleistungen für Eltern: Bundesrat setzt Änderungen per 1. Juli 2027 in Kraft
Personen, die einen über die EO entschädigten Urlaub beziehen, haben neu auch Anspruch auf die Betriebszulage für Selbstständigerwerbende und auf die Zulage für Betreuungskosten.