Dies betrifft Mütter, Väter, die Ehefrau der Mutter, Adoptiveltern sowie Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen. Die Kinderzulage wird hingegen aufgehoben, da ihre Funktion heute durch die Familienzulagen erfüllt wird.