Die revidierte Verordnung wird am 1. November 2026 in Kraft treten. Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue Identitätskarte beantragen. Gleichzeitig wird am 1. November 2026 eine Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige in Kraft treten, die vom Vorsteher des EJPD genehmigt wurde.