Das Gesetz schafft die Grundlage für eine allfällige finanzielle Förderung künftiger Landesausstellungen durch den Bund. […] Einen solchen Beschluss kann der Bundesrat gemäss der Übergangsbestimmung jedoch frühestens ab 2035 beantragen, wodurch eine vom Bund mitfinanzierte Landesausstellung ab den 2040er-Jahren möglich wäre. Angesichts der aktuellen ausgabenpolitischen Prioritäten verzichtet der Bundesrat auf eine Mitfinanzierung in den 2030er-Jahren.