Das Gesetz schafft die Grundlage für eine allfällige finanzielle Förderung künftiger Landesausstellungen durch den Bund. […] Einen solchen Beschluss kann der Bundesrat gemäss der Übergangsbestimmung jedoch frühestens ab 2035 beantragen, wodurch eine vom Bund mitfinanzierte Landesausstellung ab den 2040er-Jahren möglich wäre. Angesichts der aktuellen ausgabenpolitischen Prioritäten verzichtet der Bundesrat auf eine Mitfinanzierung in den 2030er-Jahren.
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Landesausstellung: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Fördergesetz
Der Bundesrat hat am 26. August 2026 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) verabschiedet.