Die Beschwerde im Verfahren 9C_722/2025 wird teilweise gutgeheissen. § 43a Abs. 3 TG KVV wird aufgehoben.
Bericht·Soziales und Gesundheit·Dokumentenbefund
Urteil 9C_721/2025, 9C_722/2025 vom 17. August 2026
Indem der Regierungsrat diese Grenze nicht einhielt und den Tarif in § 43a Abs. 3 TG KVV auf lediglich Fr. 50.50/h festlegte, verletzte er Bundesrecht.