Am 7. Oktober 2026 hat das Referendumskomitee 66 574 Unterschriften gegen die Änderung vom 19. Juni 2026 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen) eingereicht. Die Überprüfung durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass 66 006 der eingereichten Unterschriften gültig sind. Ein Kantonsreferendum wurde von den Kantonen Neuenburg und Tessin unterstützt. Da die erforderliche Mindestzahl von acht Kantonen nicht erreicht wurde, ist das Kantonsreferendum nicht zustande gekommen.

Quelle

Bundeskanzlei, Medienmitteilung vom 23. Oktober 2026: «Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen: Referendum zustande gekommen». Titel und Text wortgetreu übernommen. https://www.admin.ch/de/newnsb/-t2rtlvDYznI