Bundesgericht
Urteil vom 22. Juli 2026
- Fundstelle
- section: Erwägung 9.2
- Fassung
- 129fa2b4-ceb9-40b8-991e-9dc30a212def
- Originalsprache
- DE
- Publikation
- 2026-08-27T00:00:00
- Abruf
- 2026-08-27T21:03:11
Schweizer Bundespolitik, quellengebunden und politisch neutral.
Quellen
Zuletzt redaktionell geprüft:
Bundesgericht
Die Vollstreckung einer Ersatzforderung hat nach den Vorschriften des SchKG durch die gemäss diesem Gesetz zuständigen Behörden zu erfolgen. Die direkte Verwendung eines beschlagnahmten Vermögenswertes zur Tilgung der staatlichen Ersatzforderung verstösst demgegenüber gegen Bundesrecht.