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WBK-N unterstützt Schweizer Kandidatur für Olympische und Paralympische Winterspiele 2038
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) unterstützt den Bundesbeschluss zu den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 (26.054) in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Sie beantragt verschiedene Ergänzungen insbesondere zu Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Regionalprodukten, Berichterstattung und demokratischen Verfahren. Eine Minderheit lehnt den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung ab.
Die Kommission teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die Winterspiele 2038 eine Chance für den Sport, die Jugend und den nationalen Zusammenhalt darstellen. Gleichzeitig unterstreicht sie die Bedeutung von Nachhaltigkeit und begrüsst die vorgesehene feste und begrenzte Finanzierung durch den Bund. Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die WBK-N, die Spiele nach hohen nationalen und internationalen Standards zu Nachhaltigkeit, Transparenz und Gouvernanz durchzuführen. Dazu gehören insbesondere die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie eine Sozial- und Kulturcharta. Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab. Mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sie sich zudem gegen Sonderregelungen oder Ausnahmen von geltenden Standards aus. Eine Minderheit lehnt diese Einschränkung ab. Eine Verpflichtung von Bund, Standortkantonen und -gemeinden, Schäden an Natur, Landschaft und Klima mit substanziellen Naturvermächtnissen auszugleichen, lehnte sie mit 17 zu 8 Stimmen ab. Eine Minderheit hält an letzterer Forderung fest. Weiter will die Kommission Schweizer Regional-, Landwirtschafts- und Weinbauprodukte im Rahmen der Spiele fördern (24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Verbesserungen der Barrierefreiheit bei dauerhaft genutzten Sportanlagen, Infrastrukturen und öffentlichen Verkehrsmitteln sollen nach den Spielen bestehen bleiben (17 zu 1 Stimme bei 7 Enthaltungen). Die Trägerorganisation soll die zuständigen parlamentarischen Kommissionen mindestens jährlich über den Stand der Kandidatur und der Vorbereitungen, die finanzielle Entwicklung und die Einhaltung der festgelegten Eckwerte informieren sowie nach den Spielen einen Schlussbericht vorlegen (einstimmig). Zudem soll ausdrücklich festgehalten werden, dass die Beteiligung von Kantonen und Gemeinden den nach kantonalem und kommunalem Recht erforderlichen parlamentarischen und gegebenenfalls direktdemokratischen Beschlüssen unterliegt (16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung). Eine Minderheit erachtet diese Präzisierung als unnötig. Schliesslich beantragt die Kommission mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Bundesbeschluss nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Meh rheit erachtet die demokratische Legitimation durch die vorgesehenen Entscheide in Kantonen und Gemeinden als gewährleistet. Eine Minderheit ist der Ansicht, angesichts der langfristigen Auswirkungen der Spiele solle das Volk das letzte Wort haben. Verpflichtungskredite für internationale Sportanlässe 2027-2029 sowie Verlängerung der Verpflichtungen für Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022 - 2027 (NASAK 5) Die Kommission hat sich zudem mit zwei Bundesbeschlüssen (26.053) befasst, die ebenfalls den Sportbereich betreffen. Sie hat die vom Bundesrat beantragte Finanzierung für sieben internationale Sportanlässe, die in den Jahren 2027–2029 in der Schweiz durchgeführt werden, ohne Gegenstimme angenommen. Für diese Anlässe sind etwas mehr als 5 Millionen Franken vorgesehen. Ferner unterstützt die Kommission einstimmig den Bundesbeschluss über die Verlängerung der Verpflichtungsfrist für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022–2027 (NASAK 5) und spricht sich somit dafür aus, dass dieser bereits vom Parlament gutgeheissene Kredit zwei Jahre länger in Anspruch genommen werden kann. Förderung von Alternativen zu Tierversuchen Die WBK-N hat ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.426 zuhanden des Bundesrates und des Nationalrates verabschiedet. Der Entwurf sieht mehr Ressourcen und Anreize für die Forschung nach Alternativen zu Tierversuchen (3R-Forschung: Replace, Reduce, Refine)» vor, um die Verwendung dieser alternativen Methoden zu fördern. Nachdem sie von den Stellungnahmen in der Vernehmlassung Kenntnis genommen hatte, hat die Kommission den Entwurf erneut beraten. Mit 17 zu 8 Stimmen hat sie Eintreten beschlossen. Die Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf den Entwurf einzutreten. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf hat die WBK-N verschiedene Änderungen vorgenommen. Erstens hat sie mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, die Definition von 3R anzupassen und zu präzisieren. Die Minderheit hingegen möchte den Schwerpunkt eher auf den Bereich «Replace» legen. Zweitens soll ein Gesuch um Durchführung von Tierversuchen als bewilligt gelten, wenn die zuständige Kantonsbehörde nicht innert zwei Monaten darüber entschieden hat. Die Minderheit möchte hier an der ursprünglichen Fassung der WBK-N festhalten. Drittens hat die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, dass die nichttechnischen Projektzusammenfassungen nur nach Versuchsende mit den Ergebnissen veröffentlicht werden müssen und nicht bereits bei der Bewilligung des Versuchs und zudem nach dessen Durchführung. Die Minderheit beantragt dem Rat, an der Veröffentlichung nach der Bewilligung festzuhalten, und sieht hierfür zudem eine Frist vor. Viertens hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, auf die Fachsekretariate zu verzichten, und stattdessen Vorgaben vorzusehen für die Prüfung der Bewilligungsgesuche vor der Übermittlung an die kantonale Tierversuchskommission. Die Minderheit beantragt, an der ursprünglichen Fassung festzuhalten. In der Gesamtabstimmung hat die WBK-N den Entwurf mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. Der Nationalrat behandelt diesen in der Wintersession 2026, nachdem der Bundesrat Stellung genommen hat. Kein Komplettverbot von Tierversuchen Die Kommission hat sich mit der Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» (25.078) befasst. Sie beantragt ihrem Rat mit 21 zu 3 Stimmen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, da ein Tierversuchsverbot ihrer Ansicht nach zu weit geht und die Schweiz in der Forschung isolieren würde. Die Minderheit beantragt, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Lohngleichheit Nachdem ihre ständerätliche Schwesterkommission der Initiative 24.478 («Wiederholte Lohngleichheitsanalysen durch die Unternehmen müssen die Norm sein») keine Folge gegeben hatte, hat die WBK-N diese erneut vorgeprüft. Wie bereits bei der Erstprüfung erachtet sie es angesichts der Ergebnisse der Zwischenbilanz als wichtig, dass die Frage der Wiederholung der Lohngleichheitsanalyse im Zusammenhang mit der für 2027 vorgesehenen Evaluation des Gesetzes behandelt wird. Sie beantragt ihrem Rat deshalb mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben. Die Minderheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission hat ausserdem mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Postulat 26.4072 beschlossen, welches den Bundesrat beauftragt, darzulegen, was er zu tun gedenkt, um die lohnmindernden Auswirkungen der Mutterschaft («Motherhood Penalty)» zu verringern und so Frauen stärker dazu anzuregen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Klinische Forschung Die WBK-N hat drei Motionen ihrer ständerätlichen Schwesterkommission (WBK-S) zu den Rahmenbedingungen für die klinische Forschung in der Schweiz vorberaten. Sie begrüsst die in der Motion 26.3007 («Schaffung von Anreizen für die Durchführung von klinischen Studien in der Schweiz und Gebührenerlass für nicht kommerzielle klinische Studien») vorgeschlagenen Anreize (verkürzte Zulassungszeiten, reduzierte Gebühren) und den Gebührenerlass für nichtkommerzielle klinische Versuche mit Medizinprodukten. Allerdings stellt sie fest, dass der verlängerte Unterlagenschutz die Zulassungsunterlagen des Herstellers schützen und den Zugriff von Generikaherstellern verhindern würde. Er stellt somit eine Markteintrittsbarriere für Generikaprodukte dar und würde die Zulassung von günstigeren Generika und Biosimilars substanziell verzögern. Deshalb beantragt sie mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion gemäss Änderungsantrag anzunehmen. Einstimmig hat sich die WBK-N für die Motion 26.3510 ausgesprochen, die den Bundesrat beauftragt, die Rekrutierung von Patientinnen und Patienten für klinische Studien in der Schweiz zu verbessern, namentlich durch die Erhöhung der Bekanntheit und der Benutzerfreundlichkeit der Informationsplattform «HumRes». Mit 18 zu 6 Stimmen hat die Kommission die Motion 26.3511 abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass die Einreiche- und Bewilligungsverfahren mit einem einzigen Einreicheportal nicht vereinfacht würden. Da es sich um zwei verschiedene Gesuche handelt, die an zwei unterschiedliche Behörden gerichtet werden, würden eher Mehrkosten entstehen. WBK-N befasst sich mit dem Bildungsbericht 2026 Die Kommission liess sich in Anwesenheit einer Vertretung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) den Bildungsbericht 2026 der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) von deren Direktor, Prof. Stefan C. Wolter, vorstellen. Die anschliessende Diskussion konzentrierte sich insbesondere auf die obligatorische Schule und die Sekundarstufe II. Die Kommission hat am 3./4. September 2026 unter dem Vorsitz von Roman Hug (V, GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, und Bundesrat Martin Pfister, Vorsteher VBS, in Bern getagt.
Auskunft: Roman Hug Kommissionspräsident Tel.: +41 78 600 98 20 Marcello Fontana Kommissionssekretär Tel.: +41 58 322 97 35 Pierre-Alain Jaquet Stv. Kommissionssekretär Tel.: +41 58 322 97 41