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Bilaterale III: APK-S stimmt dem Stabilisierungsteil deutlich zu
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat die Beratung der Bilateralen III abgeschlossen. In der Gesamtabstimmung hat sie den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie unterstützt die von der SPK-S beantragte «Zuwanderungsabgabe» als Teil der Schutzklausel im Kontext der Personenfreizügigkeit.
An ihrer Sitzung vom 3. und 4. September hat die APK-S die Vorberatung des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III) 26.023 abgeschlossen. Den Kern des Stabilisierungsteils bildet der Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bundesbeschluss 1). Diesen Bundesbeschluss hat die Kommission in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie genehmigt damit die Abkommen und ermächtigt den Bundesrat zur Ratifikation. Gleichzeitig hat die APK-S die Umsetzungsgesetzgebung mit punktuellen Anpassungen gutgeheissen. In ihrer Gesamtabwägung unterstützt eine deutliche Mehrheit der APK-S die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Sämtliche an der Vorberatung des Stabilisierungsteils beteiligten Kommissionen haben ihre Arbeiten abgeschlossen. Dieser Teil des Pakets ist somit behandlungsreif für die Herbstsession im Ständerat. Ebenfalls behandlungsreif sind die neuen Abkommen zur Weiterentwicklung der Beziehungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Das Stromabkommen wird voraussichtlich in der Wintersession im Ständerat behandelt. Die Beratungen der APK-S erstreckten sich über mehrere Sitzungen. An ihrer Sitzung vom 26. März 2026 hatte sie umfangreiche Anhörungen durchgeführt und an ihrer Sitzung vom 16. und 17. April 2026 Eintreten auf den Stabilisierungsteil des Geschäfts (Bundesbeschluss 1) beschlossen. Anschliessend hatte sie am 21. und 22 Mai 2026 Mitberichte zur Referendumsfrage (Bundesbeschluss 1, Art. 3 Abs. 1) und zur Personenfreizügigkeit (Bundesbeschluss 1, Anhang 4) an die SPK-S sowie zur Beihilfeüberwachung (Bundesbeschluss 1, Anhang 1) an die WAK-S gerichtet. Die Detailberatung zum Kohäsionsbeitragsgesetz (Bundesbeschluss 1, Anhang 3) und den entsprechenden Krediten (Bundesbeschlüsse 6-8), zur parlamentarischen Mitwirkung (Bundesbeschluss 1, Anhang 6) und zur parlamentarischen Zusammenarbeit (Bundesbeschluss 5) hatte die APK-S an ihrer letzten Sitzung vom 13. und 14. August 2026 abgeschlossen und zudem einen weiteren Mitbericht zum Lohnschutz (Bundesbeschluss 1, Anhang 5) an die WAK-S überwiesen. An ihrer Sitzung vom 3./4. September 2026 hat die APK-S vor der Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Vorberatung in der Gesamtabstimmung zum Antrag der SPK-S Stellung genommen, wonach eine Lenkungsabgabe im Bereich der Zuwanderung eingeführt werden soll. Die Kommission spricht sich mit 5 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen für den Antrag der SPK-S aus.
Auskunft: Carlo Sommaruga Kommissionspräsident Tel.: +41 79 221 36 05 Florent Tripet Cordier Kommissionssekretär Tel: +41 58 322 94 47 Samuel Muralt Stv. Kommissionssekretär Tel.: +41 58 322 97 51