Die direkte Verwendung eines beschlagnahmten Vermögenswertes zur Tilgung der staatlichen Ersatzforderung verstösst demgegenüber gegen Bundesrecht.
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Bericht·Migration, Asyl, innere Sicherheit·Dokumentenbefund
Urteil 7B_757/2025 vom 22. Juli 2026
Die Vollstreckung einer Ersatzforderung hat nach den Vorschriften des SchKG durch die gemäss diesem Gesetz zuständigen Behörden zu erfolgen.