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Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen

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Schweizerische Eidgenossenschaft (admin.ch)

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen

Fundstelle
section: Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen
Fassung
447fd3fd-fe8a-404d-a3ff-659b63dc641b
Originalsprache
DE
Publikation
2026-08-28T08:50:50
Abruf
2026-08-28T08:55:04
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Fundstelle

Das zuständige UNO-Sanktionskomitee hat die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Datenbank SESAM wurde entsprechend angepasst. Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Verordnung zur automatischen Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verabschiedet. Damit sind Änderungen der Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig.