Der Mietzins über zwölf Jahre in Höhe von 19,6 Millionen Franken, der Mieterausbau (zulasten des Bundes) in Höhe von 24,6 Millionen Franken und die Reserven in Höhe von 5,1 Millionen Franken fanden bei der Kommissionsmehrheit keinen Anklang. Die Kommission beantragt mit 7 zu 6 Stimmen, die Vorlage des Bundesrates in zwei Entwürfe zu teilen (Besucherzentrum und restliche Immobilienvorhaben). Die Kommission beantragt, nach der Teilung die Vorlage zum Besucherzentrum an den Bundesrat respektive die Verwaltungsdelegation des Parlaments zurückzuweisen mit dem Auftrag, das Besucherzentrum in einer Immobilie im Eigentum der Eidgenossenschaft zu realisieren oder den Erwerb der Immobilie am Bundesplatz 2 in Bern zu prüfen und für den Betrieb eine schlankere Lösung zu suchen (weniger zusätzliches Personal und tieferer jährlicher Aufwand).

Quelle · Originaltext der FK-S

Finanzkommission des Ständerates (FK-S): «Besuchs- und Informationszentrum des Parlaments: Rückweisung und zusätzliche Abklärungen», 23. Oktober 2026. Titel, Lead und Textabschnitt wortgetreu übernommen. https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-fk-s-2026-10-23.aspx?lang=1031