Lebensmittelsicherheit

Im Hinblick auf die Detailberatung der Vorlage zur Lebensmittelsicherheit (BB3) hat die Kommission erst eine inhaltliche Einführung durch die Verwaltung erhalten und anschliessend umfassende Anhörungen durchgeführt. Angehört wurden 15 Organisationen aus dem Agrarsektor, der Fleisch- und Käseproduktion, dem Detailhandel und dem Gewerbe sowie aus den Bereichen Umwelt und Saatgutproduktion. Zentrale Themen der Anhörungen waren die dynamische Rechtsübernahme, die Mitwirkung der Schweiz im Rahmen des Decision Shapings sowie die Auswirkungen auf die inländische Landwirtschaftsproduktion und die Exporte in den EU-Raum und in Drittstaaten. Zudem wurden die Kennzeichnungs- und Deklarationspflicht für das Produktionsland von Lebensmitteln, die Schweizer Ausnahme für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und neue genomische Techniken (NGT) sowie die Regelungen zu Tierseuchen diskutiert.

Darüber hinaus hat sich die Kommission den Bericht «Prüfung der Effizienz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln» der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vorstellen lassen. Zur Klärung offener Fragen aus den Anhörungen und zur Vorbereitung der Detailberatung hat die Kommission der Verwaltung gut ein Dutzend Prüfaufträge erteilt. Die Beratung wird an der Sitzung vom 12. und 13. November 2026 fortgesetzt.

Mitbericht+ an die APK-N

Die WBK-N hat beschlossen, einen Mitbericht+ zuhanden der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) zu den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aspekten des Stabilisierungsteils zu verfassen. Dazu gehörten die Teilnahme an EU-Programmen und die Beteiligung an EUSPA (BB1 Art. 1 Bst. l und m), das neue Gesetz zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (BB1, Anhang 2), die Gesetzesänderungen im Bereich der Studiengebühren (BB1, Anhang 6) und der Verpflichtungskredit für Erasmus+ (BB9).

Die Kommission hat sich auch zu diesen Themen zunächst von der Verwaltung informieren lassen und anschliessend umfassende Anhörungen durchgeführt. Angehört wurden nebst der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) neun weitere Organisationen aus Bildungs-, Mobilitäts- und Jugendlandschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner. Die Kommission interessierte sich insbesondere für die finanziellen und sozialen Auswirkungen der Programme auf Bund, Kantone und Gemeinden. Darüber hinaus wurden Fragen der sozialen Chancengleichheit bei Mobilitätsangeboten in der Berufsausbildung und Hochschulausbildung sowie die Regelung der Studiengebühren an Schweizer Hochschulen thematisiert. Auch die wirtschaftlichen Folgen, insbesondere die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Lehrbetriebe wurden behandelt.

Die intensiven Diskussionen mit der Verwaltung sowie die Anhörungen konnten zahlreiche Fragen klären. Im Hinblick auf die Beratung im Rat hat die Kommission der Verwaltung dennoch zwei Prüfaufträge erteilt.

Im Rahmen des Mitberichts+ hat die WBK-N der federführenden APK-N folgende Mehrheits- und Minderheitsanträge übermittelt.

Die Kommission unterstützt die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen und EUSPA und empfiehlt ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, diesen zuzustimmen. Eine Minderheit beantragt, die Teilnahmen abzulehnen. Mit demselben Stimmenverhältnis empfiehlt die Kommission ihrem Rat, der Vorlage zur Anerkennung der Berufsqualifikationen, in der Fassung des Ständerats, zuzustimmen. Eine Minderheit lehnt diese ab.

Im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen empfiehlt die Mehrheit der WBK-N, dem Beschluss des Ständerats zu folgen und dem ETH-Rat die Möglichkeit zu geben, die Zulassung von Studierenden mit ausländischen Vorbildungsausweisen neu auch aus Qualitätsgründen oder aus finanziellen Gründen zu beschränken. Mit 12 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten empfiehlt sie ihrem Rat, dem Beschluss des Ständerats zuzustimmen. Eine Minderheit möchte diesbezüglich am geltenden Recht festhalten.

Bei den Studiengebühren empfiehlt die WBK-N ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen, an der Vorlage des Bundesrats festzuhalten und auf die vom Ständerat beschlossene Erhöhung der Studiengebühren auf mindestens das Dreifache für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten zu verzichten. Eine Minderheit möchte sich dem Beschluss des Ständerats anschliessen. Eine weitere Minderheit möchte auf die Gleichstellung von Studierenden aus EU-Mitgliedstaaten bei den Studiengebühren und die daraus resultierenden Zahlungen an die Hochschulen gänzlich verzichten (9 Stimmen zu 16).

Schliesslich unterstützt die Kommission den Verpflichtungskredit zur Finanzierung der Schweizer Beteiligung an Erasmus+ für 2027 und empfiehlt ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Mit 16 zu 9 Stimmen lehnte sie einen Antrag ab, die im Verpflichtungskredit vorgesehenen nationalen Zusatzkosten für den Betrieb der nationalen Agentur von 15,8 Millionen auf 12 Millionen Franken kürzen wollte. Eine Minderheit möchte an diesem Antrag festhalten. Eine weitere Minderheit lehnt die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an Erasmus+ für 2027 ab und beantragt ihrem Rat entsprechend, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die Kommission hat am 22./23. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Roman Hug (V, GR) in Bern getagt.

Quelle

Schweizer Parlament – WBK-N: «WBK-N nimmt Beratung zum Paket Schweiz-EU auf», 23. Oktober 2026, 14:45 Uhr. https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wbk-n-2026-10-23.aspx?lang=1031