Da dieser Mangel unter den konkreten Umständen nicht geheilt werden kann, ist nicht nur die Verurteilung der Beschwerdeführerin aufzuheben, sondern die Betroffene auch freizusprechen und die Sache lediglich an das kantonale Gericht zurückzuweisen, damit es einen neuen Entscheid über die Kosten und Parteientschädigungen des kantonalen Verfahrens fällt.

Quelle

Bundesgericht, I. Strafrechtliche Abteilung: Urteil 6B_453/2025 vom 17. September 2026, Erwägung 4. Originalsprache: Französisch. https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://17-09-2026-6B_453-2025&lang=de&zoom=&type=show_document

KI-Kennzeichnung

Der französische Quellenauszug wurde mit KI-Unterstützung vollständig ins Deutsche übersetzt.