Erwägung 4 – Übersetzung
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die Verurteilung des Beschwerdeführers gestützt auf Art. 11A LPG/GE aufzuheben ist, da dieser Eingriff in seine Grundrechte das Gebot der Verhältnismässigkeit nicht wahrt. Da dieser Mangel unter den konkreten Umständen nicht behoben werden kann, ist nicht nur die Verurteilung des Beschwerdeführers aufzuheben, sondern der Betroffene freizusprechen und die Sache lediglich deshalb an das kantonale Gericht zurückzuweisen, damit es über die Kosten und Parteientschädigungen des kantonalen Verfahrens neu entscheidet. Bei diesem Ausgang müssen die übrigen vorgebrachten Rügen nicht geprüft werden.
Erwägung 5 – Übersetzung
Der Beschwerdeführer obsiegt. Er trägt keine Kosten (Art. 65 Abs. 2 und Art. 66 Abs. 1 BGG), hat aber Anspruch auf eine Parteientschädigung zulasten des Kantons Genf (Art. 68 Abs. 1 und 2 BGG). Deren Höhe wird unter Berücksichtigung des Umstands festgesetzt, dass die Rechtsschriften des Beschwerdeführers im Wesentlichen mit jenen übereinstimmen, die seine Anwältin in sechs parallelen Verfahren mit demselben Gegenstand eingereicht hat. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist gegenstandslos (Art. 64 Abs. 1 BGG).
Dispositiv – Übersetzung
Aus diesen Gründen erkennt das Bundesgericht: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Das angefochtene Urteil wird dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer freigesprochen wird. Die Sache wird an die Vorinstanz zurückgewiesen, damit sie über die Kosten und Entschädigungen des kantonalen Verfahrens neu entscheidet. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Der Kanton Genf bezahlt der Anwältin des Beschwerdeführers für das Verfahren vor dem Bundesgericht eine Parteientschädigung von 500 Franken. 4. Dieses Urteil wird den Parteien und der Strafberufungs- und Revisionskammer des Gerichtshofs der Republik und des Kantons Genf mitgeteilt.
Quelle
Schweizerisches Bundesgericht, I. strafrechtliche Abteilung: Urteil 6B_281/2025 vom 17. September 2026, Erwägungen 4–5 und Dispositiv. Originalsprache: Französisch. https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://17-09-2026-6B_281-2025&lang=de&zoom=&type=show_document