Im Rahmen der wichtigsten GAV, d. h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2026 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0,5% vereinbart (2025: 1,2%; 2024: 2,1%; 2023: 2,5%, 2022: 0,8%; 2021: 0,4%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2026 (+0,6%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich dieses Jahr nicht ansteigen. Insgesamt sind knapp 700 000 Personen von den Effektivlohnanpassungen betroffen (2025: 600 000 Personen; 2024: 613 000; 2023: 655 000; 2022: 551 000; 2021: 589 000).
2026 betrug das Effektivlohnwachstum im Sekundärsektor 0,2% und im Tertiärsektor 0,8%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 0,5%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Verkehr und Lagerei (+1,2%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+0,8%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,8%), Gesundheits- und Sozialwesen (+0,8%), Erziehung und Unterricht (+0,8%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen (+0,6%), Öffentliche Verwaltung (+0,6%), Information und Kommunikation (+0,6%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,3%) und Baugewerbe (+0,2%).
2026 gliederte sich der durchschnittliche Anstieg der GAV-Löhne von insgesamt 0,5% in 0,3% individuelle und 0,2% kollektive Erhöhungen. Somit wurden 45% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Im Sekundärsektor waren die Erhöhungen mehrheitlich kollektiv (83%), während im Tertiärsektor individuelle Erhöhungen überwogen (64%).
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2026 um 0,8% angehoben (2025: +1%; 2024: +2%; 2023: +1,9%; 2022: +0,6%; 2021: +0,2%). Gut 1 850 000 Personen sind einem GAV unterstellt, in dem normative Bestimmungen festgehalten und Mindestlöhne vereinbart wurden.
Das Mindestlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,3% und im Tertiärsektor 0,8%. In den Wirtschaftsabschnitten fielen die Lohnanpassungen wie folgt aus: Nicht zuzuordnende Erbringungen (kaufmännische Angestellte und Verkaufspersonal; +2,3%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1,8%), Erbringung von sonstigen Dienstleistungen wie Wäscherei und chemische Reinigung, Frisör- und Kosmetiksalons (+1,5%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1,3%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen (+0,8%), Öffentliche Verwaltung (+0,6%), Baugewerbe (+0,5%), Information und Kommunikation (+0,4%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+0,3%), Verkehr und Lagerei (+0,3%), Gesundheits- und Sozialwesen (+0,2%), Gastgewerbe / Beherbergung und Gastronomie (+0,2%) sowie Verarbeitendes Gewerbe (+0,1%).
Aus Gründen der Lesbarkeit wurden die Werte in der Medienmitteilung gerundet.