BundesklarJournal

Schweizer Bundespolitik, quellengebunden und politisch neutral.

Quellen

Gesamtabnahme von ASAL 2.0 durchgeführt

Zuletzt redaktionell geprüft:

Quellen

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Gesamtabnahme von ASAL 2.0 durchgeführt

Fundstelle
paragraphs: Absätze 1–5 (vollständiger Text)
Fassung
fb7310f8-05c1-4ece-8f1a-86ea76fa445c
Originalsprache
DE
Publikation
2026-09-03T08:00:00
Abruf
2026-09-03T08:03:15
Originalfundstelle öffnen →

Fundstelle

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) konnte das neue Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung ASAL 2.0 formell am 24. August 2026 abnehmen. Das schrittweise eingeführte System ist seit Januar 2026 vollständig in Betrieb, erfüllt die vertraglich vereinbarten Abnahmekriterien und läuft stabil. Mit der Gesamtabnahme ist ein zentraler Meilenstein auf dem Weg zum Abschluss des Projekts ASALfutur Ende 2026 erreicht. ASAL 2.0 wurde im Rahmen des Projekts ASALfutur im Auftrag des SECO entwickelt und seit 2023 schrittweise eingeführt. Am 6. Januar 2026 erfolgte mit der Leistungsart «Arbeitslosenentschädigung» der letzte und zugleich umfassendste Einführungsschritt. In den ersten Monaten des Jahres kam es im Bereich ASAL 2.0 sowie bei Vor- und Umsystemen zu Störungen. Diese wurden behoben; ASAL 2.0 läuft seit April 2026 stabil. Die anschliessende Stabilisierungsphase mit verstärkter fachlicher, technischer und betrieblicher Unterstützung – die sogenannte Hypercare-Phase – wurde Ende Juni 2026 planmässig abgeschlossen. Das neue System unterstützt die Arbeitslosenkassen bei der schweizweit einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und trägt dazu bei, manuelle Berechnungen, Medienbrüche und Übertragungsfehler zu reduzieren. Von Januar bis Ende August 2026 wurde über ASAL 2.0 Arbeitslosenentschädigung in Höhe von insgesamt 4,47 Milliarden Franken ausbezahlt. Da die Gesamtabnahme später als vertraglich vereinbart erfolgte, befand sich die Entwicklungspartnerin ab dem 7. August 2026 bis zur Gesamtabnahme in Verzug. Für diesen Zeitraum kam die vertraglich vereinbarte Konventionalstrafe zur Anwendung. Das Projekt ASALfutur wird Ende 2026 formell abgeschlossen. Der stabile Betrieb von ASAL 2.0 und die Unterstützung der Arbeitslosenkassen bleiben sichergestellt.