Entscheid
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde in diesem Punkt gut. Es hebt den angefochtenen Entscheid hinsichtlich der ab 1. Januar 2026 vom Beschwerdegegner geschuldeten Unterhaltsbeiträge für die Beschwerdeführerin und ihre beiden Kinder auf. Die Sache wird an den Einzelrichter zurückgewiesen, damit das der Beschwerdeführerin ab diesem Zeitpunkt anzurechnende hypothetische Einkommen ergänzend abgeklärt und über die Unterhaltsbeiträge neu entschieden wird.
