Art. 26 und Art. 26bis Abs. 3 Satz 1 OAI sind in der Unfallversicherung nicht analog auf die Korrektur der anhand von LSE-Tabellen bestimmten Vergleichseinkommen anwendbar.
Das Bundesgericht bestätigt den Einkommensvergleich; damit besteht kein Anspruch auf eine Invalidenrente.
Quellenkasten
Bundesgericht / Tribunale federale, Urteil 8C_153/2026 vom 6. August 2026, Erwägung 7 bis Dispositiv Ziff. 1.
