Alle fünf Standesinitiativen verlangen, dass verschiedene Projekte in der Ostschweiz, die in der am 24. November 2024 abgelehnten Volksabstimmung zum Ausbauschritt 2023 vorgesehen waren, in den nächsten Ausbauschritt der Nationalstrassen aufgenommen werden. Konkret handelt es sich um die dritte Röhre Rosenbergtunnel in St. Gallen (inkl. Zubringer Güterbahnhof) und die zweite Röhre Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen. Alle Ostschweizer Kantone haben bei der Abstimmung diesen Projekten zugestimmt. Zusätzlich sollen gemäss der Initiative des Kantons Thurgau (25.318) auch die Projekte zur Bodensee-Thurtalstrasse (N23) sowie zum Korridor N25 St. Gallen–Appenzell ebenfalls in den nächsten Ausbauschritt für die Nationalstrassen aufgenommen werden.
Die Kommission anerkennt den Stellenwert, den die Projekte für die Verkehrspolitik in den Ostschweizer Kantonen haben. Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass die Standesinitiativen einen direkten Bezug zum nächsten Ausbauschritt des Nationalstrassennetzes aufweisen, mit dem sich das Parlament im nächsten Jahr im Rahmen der Bundesratsvorlage zu «Verkehr ’45» eingehend befassen wird. Der Kommission ist es ein Anliegen, dass die verschiedenen Verkehrsprojekte im Rahmen dieser Beratung in einer Gesamtschau betrachtet werden und die Kantone bei der Planung der Investitionen aus dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) ausgewogen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Fristen (Art. 116 Abs 3bis, Art. 109 Abs. 2 ParlG) hat die KVF-S bei der Vorprüfung den fünf Standesinitiativen einstimmig Folge gegeben.
