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Kommission will Ostschweizer Strassenprojekte im Rahmen der Bundesratsvorlage zu «Verkehr 45» prüfen

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Quellen

Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S)

Kommission will Ostschweizer Strassenprojekte im Rahmen der Bundesratsvorlage zu «Verkehr 45» prüfen

Fassung
b508da24-0b1d-45ae-828a-b06437b5162a
Originalsprache
DE
Publikation
2026-09-04T09:30:00
Abruf
2026-09-05T09:46:31
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Kommission will Ostschweizer Strassenprojekte im Rahmen der Bundesratsvorlage zu «Verkehr 45» prüfen

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat fünf Ostschweizer Standesinitiativen aufgrund der Fristen vorgeprüft. Sie hat den Standesinitiativen formell Folge gegeben und somit ihrer Schwesterkommission zur Vorprüfung überwiesen. Im Rahmen der Beratung der Bundesratsvorlage «Verkehr ’45» wird die Kommission nächstes Jahr die materielle Beratung der Verkehrsprojekte führen und diese in einen nationalen Kontext stellen und in einer Gesamtschau betrachten.

Die KVF-S hat die Beratung zu den Initiativen der Kantone Schaffhausen «Die Ostschweiz steht hinter der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel und der dritten Röhre Rosenbergtunnel» (25.310), Gallen «Die Ostschweiz steht hinter der dritten Röhre Rosenbergtunnel und der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel» (25.315), Thurgau «Die Ostschweiz steht hinter der Bodensee-Thurtalstrasse, der dritten Röhre Rosenbergtunnel, der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel und dem Korridor N25 St. Gallen-Appenzell» (25.318) und Appenzell Innerrhoden «Die Ostschweiz steht hinter der dritten Röhre Rosenbergtunnel und der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel» (25.321). welche sie im Januar begonnen hatte, wieder aufgenommen. Sie hat dabei auch den Kanton Appenzell Ausserrhoden zu seiner Standesinitiative angehört: Appenzell Ausserrhoden«Unveränderte Aufnahme dritte Röhre Rosenbergtunnel (inklusive Zubringer Güterbahnhof) und zweite Röhre Fäsenstaubtunnel in den nächsten Bundesbeschluss über den Ausbauschritt für die Nationalstrassen» (26.303) Alle fünf Standesinitiativen verlangen, dass verschiedene Projekte in der Ostschweiz, die in der am 24. November 2024 abgelehnten Volksabstimmung zum Ausbauschritt 2023 vorgesehen waren, in den nächsten Ausbauschritt der Nationalstrassen aufgenommen werden. Konkret handelt es sich um die dritte Röhre Rosenbergtunnel in St. Gallen (inkl. Zubringer Güterbahnhof) und die zweite Röhre Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen. Alle Ostschweizer Kantone haben bei der Abstimmung diesen Projekten zugestimmt. Zusätzlich sollen gemäss der Initiative des Kantons Thurgau (25.318) auch die Projekte zur Bodensee-Thurtalstrasse (N23) sowie zum Korridor N25 St. Gallen–Appenzell ebenfalls in den nächsten Ausbauschritt für die Nationalstrassen aufgenommen werden. Die Kommission anerkennt den Stellenwert, den die Projekte für die Verkehrspolitik in den Ostschweizer Kantonen haben. Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass die Standesinitiativen einen direkten Bezug zum nächsten Ausbauschritt des Nationalstrassennetzes aufweisen, mit dem sich das Parlament im nächsten Jahr im Rahmen der Bundesratsvorlage zu «Verkehr ’45» eingehend befassen wird. Der Kommission ist es ein Anliegen, dass die verschiedenen Verkehrsprojekte im Rahmen dieser Beratung in einer Gesamtschau betrachtet werden und die Kantone bei der Planung der Investitionen aus dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkeh r (NAF) ausgewogen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Fristen (Art. 116 Abs 3bis, Art. 109 Abs. 2 ParlG) hat die KVF-S bei der Vorprüfung den fünf Standesinitiativen einstimmig Folge gegeben. Verlagerung von Arbeitsplätzen bundesnaher Betriebe ins Ausland Die Kommission hat ausserdem die Motion 25.4111 Chiesa «Schutz der Arbeitsplätze in der Schweiz. Keine Verlagerung durch Bundesbetriebe» behandelt, die ihr der Ständerat zur Vorprüfung zugewiesen hatte. Im Rahmen der Beratung hörte die Kommission Die Schweizerische Post an, nachdem sie an ihrer letzten Sitzung bereits eine Anhörung der Swisscom durchgeführt hatte. Die Kommission beantragt mit 6 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion abzulehnen. Aus ihrer Sicht würde die Motion zu weit in die unternehmerische Freiheit der bundesnahen Betriebe eingreifen. Gleichzeitig erwartet die Kommission, dass Verlagerungen von Arbeitsplätzen ins Ausland gegenüber dem Bund als Eigner nachvollziehbar begründet werden. Weitere Beschlüsse Mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die KVF-S beschlossen, der Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission 26.402 «Inkraftsetzung von Artikel 45a des Strassenverkehrsgesetzes» nicht zuzustimmen. Die Initiative fordert, die vom Parlament beschlossene Umsetzung der Standesinitiative 17.304 «Sichere Strassen jetzt!». bzw. der vom Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossene neue Artikel 45a des Strassenverkehrsgesetzes zusammen mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Gemäss Artikel 45a dürfen auf den Transitstrassen im Alpengebiet nur schwere Motorwagen verkehren, wenn sie mit entsprechenden Assistenzsystemen ausgerüstet sind. Der Bundesrat hat am 2. April 2025 aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zur Umsetzung des Artikels 45a sowie der fortgeschrittenen Modernisierung der Fahrzeuge beschlossen, auf die Inkraftsetzung zu verzichten. Die Kommission betont, dass die Verkehrssicherheit für sie oberste Priorität hat, und die Branche und alle Beteiligten bemüht sind, Unfälle zu verhindern. Zudem sind in den letzten Jahren aufgrund der technischen Entwicklungen fast alle betroffenen Fahrzeuge mit entsprechenden Assistenzsystemen aus- und nachgerüstet worden. Eine flächendeckende Kontrolle auf den vier Transitstrassen im Alpengebiet wäre daher in Bezug auf Aufwand und Ertrag nach Ansicht der Kommission unverhältnismässig. Weiter hat die Kommission den Bericht des Bundesrates vom 20. Juni 2025 in Erfüllung des Postulates 22.4053 Maret vom 28. September 2022: «Umsetzung von Projekten des Langsamverkehrs im Rahmen von Agglomerationsprogrammen» zur Kenntnis genommen. Schliesslich hat sich die Kommission von der SBB darüber informieren lassen, wie diese die Zug- und Anschlusspünktlichkeit im Personenverkehr berechnet.

Auskunft: Esther Friedli Kommissionspräsidentin Tel.: +41 79 394 77 62 Seraina Pedrini Kommissionssekretärin Tel.: +41 58 322 93 32

Fundstelle

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat fünf Ostschweizer Standesinitiativen aufgrund der Fristen vorgeprüft. Sie hat den Standesinitiativen formell Folge gegeben und somit ihrer Schwesterkommission zur Vorprüfung überwiesen. Im Rahmen der Beratung der Bundesratsvorlage «Verkehr ’45» wird die Kommission nächstes Jahr die materielle Beratung der Verkehrsprojekte führen und diese in einen nationalen Kontext stellen und in einer Gesamtschau betrachten. Alle fünf Standesinitiativen verlangen, dass verschiedene Projekte in der Ostschweiz, die in der am 24. November 2024 abgelehnten Volksabstimmung zum Ausbauschritt 2023 vorgesehen waren, in den nächsten Ausbauschritt der Nationalstrassen aufgenommen werden. Konkret handelt es sich um die dritte Röhre Rosenbergtunnel in St. Gallen (inkl. Zubringer Güterbahnhof) und die zweite Röhre Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen. Alle Ostschweizer Kantone haben bei der Abstimmung diesen Projekten zugestimmt. Zusätzlich sollen gemäss der Initiative des Kantons Thurgau (25.318) auch die Projekte zur Bodensee-Thurtalstrasse (N23) sowie zum Korridor N25 St. Gallen–Appenzell ebenfalls in den nächsten Ausbauschritt für die Nationalstrassen aufgenommen werden. Die Kommission anerkennt den Stellenwert, den die Projekte für die Verkehrspolitik in den Ostschweizer Kantonen haben. Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass die Standesinitiativen einen direkten Bezug zum nächsten Ausbauschritt des Nationalstrassennetzes aufweisen, mit dem sich das Parlament im nächsten Jahr im Rahmen der Bundesratsvorlage zu «Verkehr ’45» eingehend befassen wird. Der Kommission ist es ein Anliegen, dass die verschiedenen Verkehrsprojekte im Rahmen dieser Beratung in einer Gesamtschau betrachtet werden und die Kantone bei der Planung der Investitionen aus dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) ausgewogen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Fristen (Art. 116 Abs 3bis, Art. 109 Abs. 2 ParlG) hat die KVF-S bei der Vorprüfung den fünf Standesinitiativen einstimmig Folge gegeben.