Der Ständerat nahm in der Sommersession 2026 eine Reihe von Änderungen am Bundespersonalrecht an, mit denen die von alt Ständerat Thomas Minder eingereichte und von Ständerat Jakob Stark übernommene parlamentarische Initiative 23.432 umgesetzt werden soll. Neu sollen Abgangsentschädigungen an Mitglieder von Geschäftsleitungen der zentralen Bundesverwaltung unzulässig sein. Damit soll die bisherige Praxis unterbunden werden, wonach Kadern im Rahmen einer vereinfachten Kündigung eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Vom Verbot ausgenommen sind die Fälle, in denen die Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Härtefall darstellt. Im Weiteren soll es künftig nicht mehr möglich sein, mit Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitgliedern von Unternehmen und Anstalten des Bundes vertraglich Abgangsentschädigungen zu vereinbaren oder solche Entschädigungen in den Statuten vorzusehen. Die SPK-N hat den Entwurf ohne Änderungen mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. In ihren Augen hat die geltende Regelung zu Missbräuchen geführt, weshalb ein Festhalten an ihr nicht mehr vertretbar ist. Der Nationalrat wird dieses Geschäft in der Herbstsession behandeln.
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Keine Abgangsentschädigungen mehr für oberste Kader des Bundes
Der Ständerat nahm in der Sommersession 2026 eine Reihe von Änderungen am Bundespersonalrecht an, mit denen die von alt Ständerat Thomas Minder eingereichte und von Ständerat Jakob Stark übernommene parlamentarische Initiative 23.432 umgesetzt werden soll.
