Der COPIL prüft, ob neben den bereits berücksichtigten Kriterien weitere Kriterien die Wahl von Standorten für die Windenergienutzung bestimmen könnten. Seine Aufgabe besteht darin, dem Staatsrat Empfehlungen zu den Standorten zu geben, die in der Windenergieplanung berücksichtigt werden sollen. Nach dem Bundesgericht wird der COPIL dadurch nicht zu einer Behörde, deren Mitglieder einen Entscheid fällen oder vorbereiten. Die Entscheidkompetenz für die Windenergieplanung liegt gemäss dem Entscheid weiterhin allein beim Staatsrat.

Quelle

Bundesgericht, Urteil 1C_404/2024 vom 24. Juli 2026, Erwägung 2.2; veröffentlicht am 4. September 2026.