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Bundesklar – Thema aussenpolitik-europa (DE)

  1. Bilaterale III: APK-S stimmt dem Stabilisierungsteil deutlich zu

    An ihrer Sitzung vom 3. und 4. September hat die APK-S die Vorberatung des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III) 26.023 abgeschlossen. Den Kern des Stabilisierungsteils bildet der Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bundesbeschluss 1). Diesen Bundesbeschluss hat die Kommission in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie genehmigt damit die Abkommen und ermächtigt den Bundesrat zur Ratifikation. Gleichzeitig hat die APK-S die Umsetzungsgesetzgebung mit punktuellen Anpassungen gutgeheissen. In ihrer Gesamtabwägung unterstützt eine deutliche Mehrheit der APK-S die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Sämtliche an der Vorberatung des Stabilisierungsteils beteiligten Kommissionen haben ihre Arbeiten abgeschlossen. Dieser Teil des Pakets ist somit behandlungsreif für die Herbstsession im Ständerat.

  2. Bedingtes Ja zum Mercosur-Abkommen

    Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat sich an ihrer Sitzung vom 3. und 4. September 2026 eingehend mit dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Mercosur befasst (26.033). Nachdem sie an ihrer Sitzung vom 13. und 14. August 2026 Vertretungen von Nichtregierungsorganisationen und aus der Wirtschaft angehört hatte, hat sie nun ihre Vorberatung dieses Geschäfts abgeschlossen, damit dieses in der Herbstsession im Ständerat behandelt werden kann.

  3. Geschäft 26.072: Schutz von Investitionen. Abkommen mit dem Königreich Saudi-Arabien

    Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die zuhanden der eidgenössischen Räte erstellte Botschaft zum neuen Abkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen verabschiedet. Damit schliesst er die aufgrund der Kündigung des vorherigen Abkommens durch Saudi-Arabien entstandene Rechtslücke. Das Investitionsschutzabkommen (ISA) zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien gewährt Schweizer Investitionen in Saudi-Arabien und umgekehrt saudischen Investitionen in der Schweiz Schutz vor bestimmten politischen Risiken. So sieht das Abkommen insbesondere einen Schutz vor völkerrechtswidrigen Diskriminierungsmassnahmen und Enteignungen vor sowie die freie Transferierbarkeit von Zahlungen im Zusammenhang mit den Investitionen. Die Streitbeilegungsverfahren ermöglichen es den Staaten sowie den Investorinnen und Investoren, die Einhaltung des Abkommens gegebenenfalls vor einem internationalen Schiedsgericht geltend zu machen.

  4. Freihandelsabkommen mit Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft

    Das Freihandelsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Republik Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen beschlossen.

  5. Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Investitionsschutzabkommen mit Saudi-Arabien

    Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die zuhanden der eidgenössischen Räte erstellte Botschaft zum neuen Abkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen verabschiedet. Damit schliesst er die aufgrund der Kündigung des vorherigen Abkommens durch Saudi-Arabien entstandene Rechtslücke.