Bundesgericht verneint Anspruch auf Invalidenrente nach Unfall
Art. 26 und Art. 26bis Abs. 3 Satz 1 OAI sind in der Unfallversicherung nicht analog auf die Korrektur der anhand von LSE-Tabellen bestimmten Vergleichseinkommen anwendbar. Das Bundesgericht bestätigt den Einkommensvergleich; damit besteht kein Anspruch auf eine Invalidenrente.
