Richtig ist, dass der Vorgang relativ komplex ist und daher Zeit in Anspruch nimmt. Den Schweizer Behörden kann aber weder vorgeworfen werden, sie hätten das Verfahren nicht zielgerichtet vorangetrieben, noch kann im Fall des Beschwerdeführers von der fehlenden Absehbarkeit des Vollzugs ausgegangen werden. [...] Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf sie eingetreten werden kann.
ArchivDieser Beitrag steht im Archiv und ist nicht mehr Teil des aktuellen Journals.
Bericht·Migration, Justiz, innere Sicherheit·Dokumentenbefund
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verlängerung der Ausschaffungshaft ab
Im konkreten Fall kann entgegen den Ausführungen in der Beschwerde die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Rückführung in die Ukraine nicht als illusorisch bezeichnet werden.
