Kantone müssen daher einen Mindestumfang an FFF einhalten.
Werden FFF überbaut, müssen sie kompensiert werden.
Künftig ist bei Gewächshäusern, in denen regelmässig bodengebunden produziert wird, und bei ganzjährigen Folientunneln eine Kompensation nicht mehr notwendig.
Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE hat den erläuternden Bericht zum Sachplan FFF entsprechend ergänzt.
