Doppelnamen sind ab dem ersten Januar 2027 wieder möglich
Ehepartnerinnen und Ehepartner können ab dem neuen Jahr wieder einen Doppelnamen tragen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 die entsprechende Änderung im Zivilgesetzbuch (ZGB) auf den ersten Januar 2027 in Kraft gesetzt. Während einer Übergangsfrist können die Personalausweise jedoch weiterhin mit einem abweichenden Allianznamen ausgestellt werden.