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CO2-Emissionsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge – Importeure erreichen Ziele grösstenteils

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CO2-Emissionsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge – Importeure erreichen Ziele grösstenteils

Fundstelle
full_document: full_document
Fassung
9959d377-6e17-4193-ad87-3fd88a9b99a3
Originalsprache
DE
Publikation
2026-09-03T07:48:38
Abruf
2026-09-03T08:24:34
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Abgerufen:

CO2-Emissionsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge – Importeure erreichen Ziele grösstenteils.

Seit 2025 gelten die CO2-Emissionsvorschriften auch für neu zugelassene schwere Nutzfahrzeuge (SNF). Die Vollzugsresultate für die erste Berichtsperiode zeigen: Die Importeure konnten ihre Zielvorgaben grösstenteils erreichen. Entsprechend tief ist die Sanktionssumme. Dies ist vor allem auf den hohen Anteil von reinelektrischen Fahrzeugen zurückzuführen. Dieser lag im Jahr 2025 bei rund 20.8 Prozent und damit weit über dem europäischen Durchschnitt.

Im Referenzjahr 2025 wurden insgesamt rund 6'300 SNF in der Schweiz und rund 30 SNF im Fürstentum Liechtenstein neu zum Verkehr zugelassen. Davon fallen rund 2'000 Fahrzeuge in den Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften für SNF. Rund 1950 dieser Fahrzeuge wurden von 13 Grossimporteuren mit fünf oder mehr Fahrzeugen in der Flotte zugelassen, die restlichen rund 50 Fahrzeuge verteilten sich auf kleinere Importeure.

Hervorzuheben ist der hohe Anteil der E-LKW: Jedes fünfte schwere Nutzfahrzeug, das neu zugelassen wurde, war rein elektrisch betrieben. Das ist deutlich mehr als der europäische Durchschnitt. Einige Importeure unterschritten dank diesen hohen E-Anteilen ihre Zielvorgaben deutlich. Von den 13 Grossimporteuren verfehlte nur einer die Zielvorgabe und muss entsprechend Sanktionszahlungen zahlen. Insgesamt beträgt die Sanktionssumme rund 303'000 Franken. Die Sanktionszahlungen für SNF kommen wie jene für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge dem Schweizer Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF zugute.

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CO2-Emissionsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge | Downloads CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge | Downloads

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Seit 2025 gelten die CO2-Emissionsvorschriften auch für neu zugelassene schwere Nutzfahrzeuge (SNF). Die Vollzugsresultate für die erste Berichtsperiode zeigen: Die Importeure konnten ihre Zielvorgaben grösstenteils erreichen. Entsprechend tief ist die Sanktionssumme. Dies ist vor allem auf den hohen Anteil von reinelektrischen Fahrzeugen zurückzuführen. Dieser lag im Jahr 2025 bei rund 20.8 Prozent und damit weit über dem europäischen Durchschnitt. Im Referenzjahr 2025 wurden insgesamt rund 6'300 SNF in der Schweiz und rund 30 SNF im Fürstentum Liechtenstein neu zum Verkehr zugelassen. Davon fallen rund 2'000 Fahrzeuge in den Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften für SNF. Rund 1950 dieser Fahrzeuge wurden von 13 Grossimporteuren mit fünf oder mehr Fahrzeugen in der Flotte zugelassen, die restlichen rund 50 Fahrzeuge verteilten sich auf kleinere Importeure. Hervorzuheben ist der hohe Anteil der E-LKW: Jedes fünfte schwere Nutzfahrzeug, das neu zugelassen wurde, war rein elektrisch betrieben. Das ist deutlich mehr als der europäische Durchschnitt. Einige Importeure unterschritten dank diesen hohen E-Anteilen ihre Zielvorgaben deutlich. Von den 13 Grossimporteuren verfehlte nur einer die Zielvorgabe und muss entsprechend Sanktionszahlungen zahlen. Insgesamt beträgt die Sanktionssumme rund 303'000 Franken. Die Sanktionszahlungen für SNF kommen wie jene für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge dem Schweizer Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF zugute.